Gebäudeeigentümer sind bereits mit dem Abschluss eines
Gasliefervertrages zur sachkundigen und regelmäßigen
Überprüfung der Hausgasleitungen verpflichtet (§ 12 Abs. 2, AVB GasV)
Als autorisierter Innungsfachbetrieb und Mitglied der Sicherheitsinitiative
des Sanitär-Heizung-Klima-Handwerks "GAS - ganz
- sicher"
bieten wir Ihnen die Überprüfung der Hausgasleitungen
nach TRGI-Norm an, welche folgende Leistungen umfasst:
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